II. Schicksale der Handschrift
Der Weg in die Bibliotheca Palatina
Besitzer und Aufbewahrungsorte des Codex Manesse sind ab dem Ende des 16. Jahrhunderts bekannt: als erster der Schweizer Calvinist Johann Philipp von Hohensax. Nach dessen Ermordung erhob Kurfürst Friedrich IV. einen Rechtsanspruch auf die Handschrift, die dann seit 1607 zur Bibliotheca Palatina am kurfürstlichen Heidelberger Hof gehörte.
Für den Zeitraum von der Entstehung des Codex Manesse bis um 1600 existieren nur indirekte Hinweise auf die Handschrift – zunächst in Form von Abschriften und Abzeichnungen. Konkreter wird es nach der Ermordung von Johann Philipp von Hohensax (1550-1596), in dessen Nachlass die Handschrift sich befand. Hohensax hatte sowohl von 1576 bis 1588 Ämter in den Niederlanden inne als auch seit 1567 beim pfälzischen Kurfürsten in Heidelberg. Möglicherweise hatte er die Handschrift in den Niederlanden für sich oder gar im Auftrag des Kurfürsten erworben.
Die Verhandlungen um den Rechtsanspruch, die Kurfürst Friedrich IV. (1583-1610) erhob, sind indirekt in einem Schreiben des kurfürstlichen Rats Marquard Freher an den Schweizer Humanisten Melchior Goldast von Haiminsfeld dokumentiert. Darin erkundigt er sich am 30. März 1607 nach dem Verbleib des Codex (ubi liber?) und versicherte, „wenn wir ihn zurückerhalten, werde ich dafür sorgen, dass du das Übrige abschreiben und das Ganze veröffentlichen kannst” (Nam si recipiamus, faciam, ut reliqua exscribere possis, & totum publicare). Goldast war der erste, der sich wissenschaftlich mit dem Codex Manesse befasste.
II.1 Melchior Goldast: Virorum Cll. Et Doctorum Ad Melchiorem Goldastum JCtum & Polyhistorem celebratissimum Epistolae, Frankfurt a.M. und Speyer: Christoph Olffen, 1688, S. 176
UB Heidelberg, H 804 RES