I. Der Codex Manesse: Entstehung und Wirkung
Zürcher Richtebrief, 1304
Niklaus Mangold
Der Schreiber Nikolaus von Zürich ist eventuell Niklaus Mangold. Dieser Chorherr des Großmünsters in Zürich war Urkundenschreiber und schrieb 1304 den Zürcher Richtebrief (das Stadtrecht) ab. Der Richtebrief von Niklaus Mangold, auch Niklausbuch genannt, zeigt in der Gestaltung Ähnlichkeiten mit der Manessischen Liederhandschrift:
- Sie sind als fortlaufende Sammlungen angelegt.
- Sie verfügen über ein Inhaltsverzeichnis.
- Schmuck mit farbigen Initialen war geplant.
Eine ältere Version des Zürcher Richtebriefs, die wohl um 1302 im Auftrag des Rechtskundigen Rüdiger Manesse entstand und unvollständig erhalten ist, diente Niklaus Mangold als Vorlage. Der Schreiber dieser Abschrift war auch am Codex Manesse beteiligt. Er schrieb die Seiten mit dem Werk Johannes Hadlaubs.
Er ist der einzige der rund ein Dutzend Mitarbeiter des Codex Manesse, der auch in einer anderen Handschrift nachweisbar ist. Zu Beginn der Strophen des Johannes Hadlaub ließ er zwölf Zeilen für die Initiale frei, so dass die prächtige „Hadlaub-Initiale” eine Sonderstellung in der Liederhandschrift einnimmt (Bl. 372v).
I.6 Zürcher Richtebrief, 1304
Staatsarchiv des Kantons Zürich, B III 1, Bl. 1r (Reproduktion)
© Staatsarchiv des Kantons Zürich