Plagiaterkennung
Definition
Unter einem Plagiat versteht man die Ausweisung geistigen Eigentums als eigenes geistiges Eigentum in einer Situation, in der eine berechtigte Erwartung für originäre Urheberschaft besteht. Abzugrenzen sind verwandte Begriffe wie Fälschung, Kopie oder Imitation. Beim Plagiat kann unterschieden werden zwischen einer engen Definition, die die wortwörtliche Ausweisung fremden geistigen Eigentums als eigenes umfasst, und einer weiten Definition. Bei der weiten Definition tritt die unzulässige Auslegung des Zitatrechts (§ 51, UrhG) hinzu. Dies ist der Fall, wenn die wirkliche Urheberschaft verschleiert oder die erforderlichen Verweise auf die verwendeten Quellen unzureichend angegeben werden.
Selbstplagiat
Als Selbstplagiat bezeichnet man die Weiterverwendung eigener wissenschaftlicher Arbeiten ohne Hinweis auf die Originalarbeit. Beim Selbstplagiat werden wissenschaftliche Texte, Grafiken, Bilder etc. erneut eingereicht oder veröffentlicht, ohne den ursprünglichen Entstehungszusammenhang transparent zu machen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Studierender Teile einer Arbeit einreicht, die er bereits in einer anderen Lehrveranstaltung eingereicht hat. Ebenso spricht man von einem Selbstplagiat, wenn ein Wissenschaftler/eine Wissenschaftlerin Teile einer bereits veröffentlichten oder eingereichten Arbeit ohne entsprechenden Hinweis erneut einreicht oder veröffentlicht.
Umgang mit Plagiaten an der Universität Heidelberg
Plagiate sind eine Form schwerwiegenden wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis hat die Universität Heidelberg eine ständige Kommission gegründet und vom Senat gewählte Ombudsleute verschiedener Fachdisziplinen eingesetzt. Diese handeln auf der Grundlage der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis vom 28. September 2021. Für Fehlverhalten im Rahmen von Prüfungsleistungen gibt es Regelungen in den Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge sowie in den Promotionsordnungen der Fakultäten.
Plagiaterkennungssoftware Turnitin
Als weitere flankierende Maßnahme zur Bekämpfung wissenschaftlichen Fehlverhaltens hat die Universität Heidelberg die Plagiaterkennungssoftware Turnitin Similarity lizenziert. Zur Nutzung zugelassen sind sämtliche Prüfer:innen der Universität. Studierende und Doktoranden sind nicht zugelassen. Eine Handreichung informiert über die Empfehlungen des Rektorats zur Nutzung des Dienstes. Bei Interesse schicken Sie bitte von Ihrer Universitätsadresse (name [at] uni-heidelberg.de) eine Nachricht an Dr. Maritn Nissen, der vom Rektorat mit der Betreuung der Software beauftragt wurde. Die Anleitung zur Benutzung von Turnitin Similarity beschreibt die wesentlichen Funktionen und Verfahrensweisen im Umgang mit der Software.
Workshops zur Plagiatvermeidung
Die Universitätsbibliothek bietet spezielle Kurse zur Plagiatvermeidung und zum richtigen Zitieren an. In den Kursen werden Grundlagen im Umgang mit Plagiaten vorgestellt. Bei Interesse bietet die Universitätsbibliothek die Workshops auch für einzelne Institute und Kliniken an. Gerne können Sie sich dazu bei Dr. Martin Nissen melden. Darüber hinaus leistet auch das Schulungsangebot der Universitätsbibliothek einen Beitrag zur Vermeidung von Plagiaten.