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Recherche, Bestellung, Benutzung

Bestellung

Alte Drucke können im OPAC HEIDI bestellt werden.

Handschriften, Inkunabeln, Urkunden und Blätter der Graphischen Sammlung müssen einen Tag vor der beabsichtigten Benutzung an der Auskunftsstheke des Handschriftenlesesaals (LSH), telefonisch oder per Mail bestellt werden. Bestellungen aus Nachlässen müssen spätestens drei Tage vor der Benutzung erfolgen.

Bei jeder Bestellung von Handschriften, Inkunabeln und besonders wertvollen späteren Drucken ist der Nutzungszweck anzugeben und ggf. nachzuweisen.

Benutzung

Die Bestände der Abteilung Historische Sammlungen sind von der Ausleihe außer Haus ausgeschlossen und können lediglich im Handschriftenlesesaal (LSH) eingesehen werden, soweit dem nicht konservatorische Gründe entgegenstehen, die eine Benutzung unmöglich machen.

Soweit Ersatzmedien, bspw. Faksimileausgaben oder Digitalisate vorhanden sind, werden die Originale in der Regel nicht vorgelegt.

Die Aushändigung der Materialien erfolgt an der Auskunftstheke des Handschriftenlesesaals (LSH) gegen Vorlage eines gültigen Benutzerausweises, bei externen Besucher gegen Hinterlegung des Personalausweises.

Der/die Benutzer/in ist verpflichtet, Schäden, die er/sie in den ausgegebenen Werken vorfindet, sofort der Aufsicht anzuzeigen. Verwenden Sie für Ihre Notizen und Exzerpte ausschließlich Bleistift.

Alle Bestände der Abteilung Historische Sammlungen sind von der Selbstkopie ausgeschlossen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, kostenpflichtig Reproduktionen anfertigen zu lassen.

Reproduktionen können Sie an der Auskunftstheke des Handschriftenlesesaals (LSH) oder beim Digitalisierungszentrum bestellen. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie vor Ort oder können Sie direkt hier herunterladen (PDF-Dokument).

Bei Veröffentlichung von Arbeiten, in denen Reproduktionen von Originaldokumenten, die in der Universitätsbibliothek Heidelberg aufbewahrten werden, verwendet werden sollen, ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung auszufüllen. Erst wenn uns die Verpflichtungserklärung ausgefüllt und unterschrieben vorliegt, können wir Ihren Auftrag weiter bearbeiten.

Rechtliche Grundlage zur Benutzungsordnung § 18

Für die Nutzung von Handschriften und anderen Sonderbeständen gilt die Benutzungsordnung, wie sie der Senat der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg aufgrund des § 10 Abs. 8 i. V. m. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 LHG in seiner Sitzung am 15.12.2009 beschlossen hat.