Leseterrasse

Bei der Dachterrasse im Triplex-Lesesaal handelt es sich um eine Leseterrasse mit Ruhegebot. Die Leseterrasse vor dem 4. OG des Triplexlesesaals ist bis Einbruch der Dunkelheit geöffnet. Da es sich bei der Leseterrasse um einen Außenlernraum handelt, gelten im Grundsatz dieselben Bestimmungen wie im Lesesaal. Im Einzelnen lautet die Benutzungsordnung der Leseterrasse folgendermaßen:

  • Die Leseterrasse ist bis Einbruch der Dunkelheit geöffnet.
  • Es gilt ein generelles Rauchverbot.
  • Stühle dürfen nicht auf die Leseterrasse mitgenommen werden.
  • Telefonieren sowie der Verzehr von Speisen sind untersagt.
  • Bitte beachten Sie das Ruhegebot und nehmen Sie Rücksicht auf die Mitarbeiter:Innen in den angrenzenden Büroräumen!
  • Sollten wir Verstöße gegen die Benutzungsbestimmungen feststellen, behalten wir uns vor, die Leseterrasse zu schließen.