Entlastungsvermerk
Der Entlastungsvermerk für die Exmatrikulation ist in der Ausleihe der Hauptbibliothek bzw. in der Zweigstelle Neuenheim erhältlich. Noch auf das Benutzungskonto verbuchte Bücher müssen vorgelegt und gegebenenfalls umgebucht werden. Die Vorlage der Benutzerkarte ist in diesem Fall nicht ausreichend.
Das Antragsformular zum Ausdrucken und weitere Informationen zur Exmatrikulation finden Sie auf den Web-Seiten der Studierendenadministration.
Wenn Sie nicht persönlich vorbeikommen können, können Sie Ihre vollständigen Unterlagen mit einem frankierten Rückumschlag ohne den Entlastungsvermerk direkt an die Studierendenadministration schicken. Diese fragt dann bei uns nach, ob Sie entlastet werden können. Bitte beachten Sie, dass die Entlastung nur möglich ist, wenn Sie keine Bücher mehr entliehen haben und keine Gebühren offen sind.