Open Access Publikationsfonds

Publikationsfonds wird 2025 fortgesetzt: Auch 2025 bietet die Universitätsbibliothek einen DFG-geförderten Publikationsfonds an. Förderanträge stellen Sie bitte über unser elektronisches Antragsformular. Bitte beachten Sie die Förderkriterien sowie zusätzlich die Informationen zu Rabattvereinbarungen mit einzelnen Verlagen.

Bitte beachten Sie: falls Sie von außerhalb des Campus aus auf das Antragsformular zugreifen möchten, werden Sie zunächst aufgefordert, sich mittels Ihrer Uni-ID zu authentifizieren.

Tabelle

Die Zeitschrift verfügt über ein im jeweiligen Fach anerkanntes Qualitätssicherungsverfahren (in der Regel Peer Review).
Jede geförderte Publikation muss sowohl einen Hinweis auf die finanzielle Förderung der Publikationskosten als auch, sofern zutreffend, einen Hinweis auf das Drittmittelprojekt, aus dem sie hervorgegangen ist, enthalten. (Beispielformulierung: „For the publication fee we acknowledge financial support by Heidelberg University.“))

Verfahren zur Kostenübernahme

Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Kostenunterstützung über unser elektronisches Antragsformular

elektronisches Antragsformular

Sobald Ihnen die Rechnung des Verlags für den Artikel vorliegt, können Sie einen Antrag zur Übernahme der Publikationsgebühren stellen. Mit dem Antrag reichen Sie die noch unbezahlte Rechnung bei uns ein. Wir übernehmen die Bezahlung an den Verlag und stellen Ihnen anschließend intern die über die Kostenunterstützung hinausgehende Restsumme in Rechnung. Bitte achten Sie darauf, dass die Verlagsrechnung folgende Angaben enthält.

  • Rechnungsadressat: „submitting/corresponding author” unter seiner Dienstanschrift an der Universität Heidelberg
  • Rechnungssteller (= Verlag)
  • Rechnungsgegenstand (= Artikel)
  • Publikationsorgan
  • Datum der Rechnungsstellung
  • Rechnungs- oder Bestellnummer
  • Bei Rechnungen aus dem Ausland (EU-Ausland und Drittländer): Nettorechnung unter Angabe der UID (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer = Englisch: VAT) der Universität Heidelberg (UID: DE 811225433) sowie der UID des Verlags.

Sind die oben genannten Voraussetzungen für die Kostenunterstützung erfüllt, überweisen wir den Rechnungsbetrag an den Verlag, sofern der Fonds noch nicht ausgeschöpft ist. Eingehende Anträge inklusive Rechnung werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bis zur Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Mittel bearbeitet. Die erforderliche Eigenbeteiligung an den Kosten stellen wir Ihnen anschließend intern in Rechnung.

Nach Veröffentlichung des Artikels durch den Verlag sind wir für eine kurze E-Mail dankbar, in der Sie uns den Link zum Paper übersenden. Durch den Fonds geförderte Veröffentlichungen werden in heiBIB, der Heidelberger Universitätsbibliographie verzeichnet.

Da die finanzielle Ausstattung des Fonds beschränkt ist, kann leider keine Garantie für eine Kostenunterstützung durch den Fonds ausgesprochen werden. Die Prüfung, ob noch Mittel verfügbar sind, erfolgt bei Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen bzw. bei den Verlagen BMJ, Frontiers, Springer, Wiley zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Artikels. Falls notwendig, können Sie vor Veröffentlichung unter unserer Kontaktadresse die noch zur Verfügung stehenden Mittel erfragen.

Interne Verrechnung der Restkosten

Die über die oben genannte Fördersumme hinausgehenden Kosten (Bruttokosten inklusive 19% Steuer) stellen wir Ihnen bzw. Ihrem Institut intern in Rechnung. Im elektronischen Antragsformular stimmen Sie diesem Vorgehen zu. Eventuell erforderliche einrichtungsinterne Absprachen zur Finanzierung müssen durch Sie erfolgen.

Für die interne Rechnungsstellung benötigen wir eine Rechnungsadresse. In der Regel ist dies die universitäre Dienstadresse. Rechnungsstellungen an andere Adressen sind bei Adressen im Inland nicht möglich, lediglich in begründeten Einzelfällen können Ausnahmen geprüft werden.Rechnungsstellungen an ausländische Adressen sind grundsätzlich nicht möglich. Ein Rechnungssplit auf mehrere Einrichtungen ist ebenfalls nicht möglich.

Bei Verlagsrechnungen, die eine Fremdwährung ausweisen, legen wir den Währungskurs zum Zeitpunkt der Buchung der Rechnung durch unsere Finanzverwaltung zugrunde.

Bitte beachten Sie, dass für sämtliche Rechnungen 19% Umsatzsteuer anfallen. Dies gilt auch bei Auslandsrechnungen, die nur den Nettobetrag ausweisen. Auch hier ist die Universität verpflichte, die entsprechende Steuer im Inland abzuführen. Entsprechend erhöht sich der Gesamtrechnungsbetrag um den steuerlichen Anteil.

Autorenrabatte bei Open Access Publikationen

Unabhängig von einer Kostenunterstützung durch den Publikationsfonds können Autorinnen und Autoren der Universität bei unterschiedlichen Verlage Rabatte bei Open-Access-Publikationen erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Übersichtsseite zu Open-Access-Rabatten.

Fonds für Open Access Monographien

Seit Januar 2022 besteht die Möglichkeit, dass neben Artikeln auch OA - Monographien durch die UB gefördert werden. Diese müssen aus einem Projekt mit DFG Förderung hervorgehen. Mehr Informationen dazu finden Sie über den Link rechts.