Open Access UB empfiehlt die Lizenzen CC-BY und CC-BY-SA

Bei der Veröffentlichung wissenschaftlicher Publikationen, Forschungsdaten, Grafiken oder anderer Forschungsergebnisse im Open Access haben Autor:innen das Recht eine Lizenz festzulegen. Diese regelt die Nachnutzung der Forschungsergebnisse. Die am weitesten verbreiteten Lizenzen für wissenschaftliche Texte und Daten sind dabei die Creative Commons Lizenzen.

Die Universitätsbibliothek Heidelberg empfiehlt die Verwendung der Lizenztypen CC-BY und CC‑BY‑SA. Damit steht die UB auf einer Linie mit einer aktuellen Kampagne des DEAL-Konsortiums, einer Initiative der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen. Außerdem zeichnet es sich ab, dass Drittmittelgeber, unter anderem die DFG, in Zukunft die Verwendung dieser Lizenzen als Fördervoraussetzung einfordern.

Einschränkungen durch andere CC- Lizenzen wie CC-BY-NC und CC-BY-ND erschweren die offene Verbreitung und Weiterverwendung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse und haben oft nicht (nur) die erwünschten und erwarteten Auswirkungen. Dies gilt vor allem für Lizenzen, welche die NC-Klausel enthalten: Autoren schließen hierbei jedwede Form kommerzieller Nachnutzung von Inhalten aus. Gleichzeitig übertragen sie diese Rechte aber den Verlagen zum Zwecke der Publikation. Das verhindert dann beispielsweise auch die - teilweise werbefinanzierte und damit kommerzielle - Nachnutzung durch gemeinnützige Organisationen wie der Wikipedia. Zur Verhinderung einer kommerziellen Nachnutzung, z.B. ganzer Bücher, ist i.d.R. die Verwendung der CC-BY-SA-Lizenz ausreichend. Damit wird festgelegt, dass bei Wiederverwendung dieselbe Lizenz vergeben werden muss. 

Das Deal Konsortium bietet zur Verwendung der CC-Lizenzen am 5. Dezember 10:00 Uhr eine Online Informationsveranstaltung speziell für Wissenschaftler:innen an. DEAL Licence Choice Webinar for Authors (auf Englisch).

Eine detaillierte Übersicht über die CC-Lizenzen und die Problematik des NC- Bausteins findet sich in den beigefügten Links.