22.8.2024225 Cent: Heidelberger Sachsenspiegel als Briefmarke

Ab dem 1. Februar 2024 können Bücher, Broschüren oder kleine Gegenstände bis zu einem Gewicht von 500 Gramm mit einer Briefmarke versandt werden, die eine Illustration aus dem mittelalterlichen Sachsenspiegel zeigt. Als Vorlage für die Briefmarke wurde die Heidelberger Ausgabe der Bilderhandschrift gewählt. Die abgebildete Szene zeigt zwei Parteien, die vor Gericht verhandeln.

Der Sachsenspiegel gehört zu den bedeutendsten Handschriften der Universitätsbibliothek Heidelberg. Im Auftrag des Grafen Hoyer von Falkenstein (regierte 1211-1250) schrieb Eike von Repgow (ca. 1180 – ca. 1235) zwischen 1220 und 1235 das im östlichen Harzvorland geltende Gewohnheitsrecht zunächst in lateinischer, später in deutscher Sprache nieder. Damit entstand zugleich das erste Rechtsbuch in deutscher Sprache. Der Name "Sachsenspiegel" weist darauf hin, dass es sich zum einen um das Gewohnheitsrecht im sächsischen Raum handelt und zum anderen, dass das bis dahin mündlich überlieferte Land- und Lehnrecht hier erstmals in schriftlicher Form "gespiegelt" wurde.

Die Bestimmungen des Sachsenspiegels umfassen verschiedene Rechtsgebiete wie das Verfassungsrecht, das Prozessrecht, das Strafrecht sowie das Dorf-, Nachbar-, Familien- und Erbrecht. Neben der ältesten Bilderhandschrift der Universitätsbibliothek sind drei weitere durchgehend illustrierte und eng miteinander verwandte Handschriften aus dem 14. Jahrhundert überliefert, die sich heute in der Landesbibliothek Oldenburg, der Sächsischen Landesbibliothek, Staats- und Universitätsbibliothek Dresden und der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel befinden.

Die Heidelberger Handschrift wird nur selten in Ausstellungen gezeigt. Das Digitalisat ist über die Homepage der Universitätsbibliothek jederzeit frei zugänglich.