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Kosten und Konditionen

Kosten einer Fernleihe

Nach der Satzung über die Erhebung von Bibliotheksgebühren an der Universität Heidelberg (Bibliotheksgebührenordnung ‒ BibGebO)" wird für jede Fernleihbestellung im Inland eine Gebühr von € 1,50 erhoben.

Die Fernleihgebühr von € 1,50 ist auch dann von Ihnen zu entrichten, wenn wir bei der Bearbeitung Ihrer Fernleihbestellung den Besitz in einer Heidelberger Bibliothek ermitteln oder die Bestellung erfolglos bleibt. Bei Studierenden der Universität Heidelberg sowie sonstigen Benutzerinnen und Benutzern wird diese Gebühr dem Benutzerkonto belastet. Lehrbeauftragte und wissenschaftliches Personal der Universität Heidelberg entrichten die Fernleihgebühr per TAN (=Transaktionsnummer). TANs hält Ihre Institutsbibliothek für Sie bereit. Bitte geben Sie die TAN vor dem Abschicken der Bestellung in das entsprechend gekennzeichnete Eingabefeld des Fernleihbestellformulars ein.

Mit der Gebühr von € 1,50 sind im Allgemeinen die Kosten für die Bestellung, Lieferung und die Rücksendung eines Buches an die liefernde Bibliothek bzw. bis zu 40 DIN A4-Kopien abgedeckt. Bei Kopien in größerem Umfang können Mehrkosten anfallen (i.d.R. 0,10 € pro zusätzlicher Seite) – sofern die liefernde Bibliothek nicht einen anderen Betrag festlegt. Wir empfehlen vor allem bei Aufsatzbestellungen einen Höchstbetrag von bis zu 8 Euro zu akzeptieren, um eventuelle Rückfragen zu umgehen und damit die Bestellung zu beschleunigen. Es handelt sich dabei NICHT um eine Pauschalgebühr, sondern um eine maximale Kostenübernahme. Mehrkosten werden i.d.R. erst ab der 41. Vorlageseite anfallen. Bei Bestellungen im internationalen Leihverkehr gehen alle anfallenden Kosten zu Lasten der Besteller.

Lieferzeit einer Fernleihe

Die Wartezeit bis zum Eintreffen des bestellten Werkes beträgt i.d.R. 1-3 Wochen, kann aber auch länger dauern. Aufsätze sind i.d.R. in ca. 3-5 Tagen abholbar bzw. per Download-Link abrufbar (je nach Zustellungsart). Bei Auslandsbestellungen muss mit einer Wartezeit von ca. 4 Wochen (je nach Herkunftsland auch länger) gerechnet werden. Auf diese Wartezeiten haben wir leider keinen Einfluss.

Wenn Sie Literatur besonders schnell benötigen, besteht die Möglichkeit einer Direktbestellung über elektronische Dokumentlieferdienste gegen erhöhte Gebühren.

Wie werden Sie benachrichtigt?    

Über den Eingang des bestellten Werkes werden Sie, falls uns Ihre E-Mail-Adresse vorliegt, kostenlos per E-Mail benachrichtigt. Andernfalls erfolgt die Benachrichtigung postalisch und der Auslagenersatz für die Portogebühr wird auf Ihr Benutzerkonto verbucht. Sie können den Eingang einer Fernleihe in HEIDI auch in Ihrer Kontoübersicht feststellen.

Die Benachrichtigung enthält auch die Information, wo das gewünschte Werk für Sie bereitliegt. Abholung erfolgt i.d.R. im Selbstabholbereich der Hauptbibliothek bzw. am Ausgabeschalter der Zweigstelle Neuenheim. Die Rückgabe geschieht an den Rückgabeschaltern. Dort können Sie auch die entstandenen Kosten begleichen. Werke, die nach Maßgabe der besitzenden Bibliothek nur im Lesesaal o.ä. eingesehen werden dürfen, werden dort für Sie aufbewahrt. 

Bestellte Aufsätze werden zu einem großen Teil elektronisch bereitgestellt. Die Artikel können über einen Download-Link abgerufen werden, der Ihnen durch die Absenderadresse noreply[at]bsz-bw.de per E-Mail zugesendet wird. Bitte beachten Sie, dass die Downloads jeweils 30 Tage lang verfügbar sind. Nach Ablauf dieser Frist kann nicht mehr auf die Artikel zugegriffen werden. Bitte halten Sie daher Ihre E-Mail-Adresse in Ihrem Bibliothekskonto aktuell, und prüfen Sie regelmäßig Ihre E-Mails sowie ggf. auch Ihren Spamordner. Da nicht jede Bibliothek an der elektronischen Direktlieferung von Aufsätzen teilnimmt, werden in Ausnahmefällen Papierkopien zur Verfügung gestellt. Hierauf haben wir keinen Einfluss. Papierkopien verbleiben i.d.R. bei Ihnen. 

Wie sind die Nutzungsbedingungen?

Die Benutzungsbedingungen für das Fernleihgut richten sich nach den Vorgaben der verleihenden Bibliotheken. Auf diese Bedingungen der Bibliotheken, die uns ihr Eigentum leihweise zur Verfügung stellen, haben wir keinen Einfluss und sind daran gebunden. 
Benutzungsbedingungen können z.B. beinhalten:

  • Angaben zur Leihfrist (z.B. verkürzte Leihfrist, keine Leihfristverlängerung erlaubt)
  • Kopierverbot eines Werks (bei älteren, wertvollen oder bereits beschädigten Werken)
  • Benutzung eines Mediums nur innerhalb der UB im Lesesaal bzw. Handschriftenlesesaal (z.B. bei älteren, wertvollen Werken, Präsenzbestand, internationalen Fernleihbestellungen)

Kann die Leihfrist bei Fernleihbestellungen verlängert werden?

Leihfristverlängerungen können Sie, wenn nicht von vornherein eine Leihfristverlängerung ausgeschlossen ist, unter Vorbehalt 1x selbst über Ihr HEIDI-Konto vornehmen. Unter Vorbehalt bedeutet, dass Medien zurückgefordert werden können wenn sie vorgemerkt sind oder von der verleihenden Bibliothek gemahnt wurden.