II. Ritual und Liturgie
II.13 Das Geleit ans Hochzeitsbett
Elisabeth von Nassau-Saarbrücken, Herpin, Handschrift aus Stuttgart (?), um 1475
Kolorierte Federzeichnung auf Papier aus der Werkstatt Ludwig Henfflins
Heidelberg, Universitätsbibliothek, Cod. Pal. germ. 152, fol. 125v
Digitales Fasimile
Seit dem 13. Jahrhundert galt die Hochzeitsmesse im christlichen Verständnis als zentrales Ritual, um den Ehebund zwischen Mann und Frau zu schließen. An das Ehegelübde vor Gott konnten sich aber auch weltliche Rechtsbräuche wie etwa das öffentliche Geleit ans Hochzeitsbett anschließen. Auf der Miniatur liegt das frisch getraute Paar bereits im Bett, offensichtlich noch in seinen Kleidern. Es wird von Verwandten und Würdenträgern umstanden, während der Bischof gerade die Bettdecke über die beiden breitet.
Die Bettleite vor Zeugen markierte den Beginn des Ehelebens mit allen güterrechtlichen Folgen. Aus der weltlichen Eheschließung erwachsen, sollte sie noch lange notwendiger Bestandteil einer rechtmäßigen Heirat bleiben, bevor die Hochzeitsnacht in der Moderne privatisiert wurde.