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I. Ritual und Herrschaft
I.3 Die Absetzung König Wenzels
Christoph Silberysen, Große Schweizerchronik, Handschrift aus Wettingen (?), um 1600
Kolorierte Federzeichnung auf Papier
Heidelberg, Universitätsbibliothek, Cod. Sal. X,1, S. 484
Die Goldene Bulle Karls IV. von 1356 verbriefte den sieben Kurfürsten das Recht, den König zu wählen. Im Jahr 1400 versammelte sich das Gremium jedoch, um über die Absetzung eines Königs zu entscheiden.
Die Kurfürsten nahmen also das Recht für sich in Anspruch, auch über die Eignung eines amtierenden Königs zu urteilen. Durch Briefe und Mandate in das ganze Reich entbanden sie die Bevölkerung von ihrer Gehorsamspflicht.
Dieses spektakuläre Treffen wurde durch den Erzbischof von Mainz einberufen und geleitet. Im Bild sitzt er an Stelle des Königs auf einem Thron und trägt als Zeichen seiner Amtsgewalt einen Richterstab.