I. Ritual und Herrschaft
I.2 Die Wahl des römischen Königs
Des heyligen Römischen Reichs Ordnungen. Die Gulden Bulla, Mainz: Schöffer 1545
Holzschnitt
Freiburg, Universitätsbibliothek, R 966,ci, fol. 1a
Ursprünglich war es das Recht aller Adligen des Reichs, beim Tod des Vorgängers einen König zu küren. Strittige Wahlen und Gegenkönige führten im Hochmittelalter jedoch dazu, dass sich ein Kreis von sieben Königswählern herausbildete.
Die „Goldene Bulle“ Kaiser Karls IV. aus dem Jahr 1356 schrieb erstmals fest, dass allein diese sieben Kurfürsten den König wählen sollten. Detailliert regelte sie alle Schritte des Wahlverfahrens.
Im 16. Jahrhundert rückte die „Goldene Bulle“ in den Rang eines der „Verfassungstexte“ des Reichs. Zugleich wurde sie für ein breites Publikum gedruckt. Die Darstellung zeigt das Titelbild einer dieser Drucke, auf dem der König im Kreis der sieben Kurfürsten thront.