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Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
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Rückblick: Vitrinenausstellung zum 60. Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Eleanor Roosevelt mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UN Photo)

Eleanor Roosevelt mit der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte
(UN Photo)

Karl Fredrik Reutersward, Non Violence, New York (UN Photo)

Karl Fredrik Reutersward,
Non Violence, New York (UN Photo)

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte (UN Photo)

Am 10. Dezember 2008 jährt sich die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen zum 60. Mal. Diesem Anlass widmet die UB Heidelberg eine kleine Vitrinenausstellung im Flur vor der Ausleihe.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde auf dem Hintergrund der Schrecken des Zweiten Weltkriegs verabschiedet, in dem „die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen“ (aus der Präambel der Allgemeinen Erklärung).

Sie besteht aus 30 Artikeln, die jedem Menschen zustehen (Universalität der Menschenrechte). Dabei deckt sie sowohl das Spektrum der bürgerlich-politischen Rechte als auch der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte ab und bringt somit den Charakter der Unteilbarkeit der Menschenrechte zum Ausdruck. So finden sich in der Erklärung z.B. das Recht auf Meinungs- und Glaubensfreiheit, das Recht auf Freiheit vor Folter oder unmenschlicher Behandlung, die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, das Recht auf politische Teilhabe, das Recht auf Bildung, auf angemessenen Lebensstandard einschließlich z.B. Nahrung, Wohnung und ärztliche Versorgung und das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben der Gemeinschaft und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften.

Auch wenn die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte kein verbindlicher Vertrag ist, sondern, wie ihr Name sagt, eine Erklärung, so war und ist sie für die Festschreibung der Menschenrechte von großer Bedeutung. Trotz der leider oft großen Diskrepanz zwischen den niedergeschriebenen Menschenrechten und der Realität ist die Bedeutung des vor 60 Jahren gegangenen Schritts der Staatengemeinschaft, für alle Menschen geltende Rechte niederzuschreiben, nicht zu unterschätzen.

Die kleine Ausstellung möchte dazu beitragen, dieses wichtige Dokument ins Bewusstsein zu rücken.

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