IV. Die Macht der Minne
Die drohende Enthauptung des Liebespaares Flore und Blancheflur in Konrad Flecks Versroman, um 1442‒1444
Verbotene Liebe
Die Vereinigung eines liebenden Paares ohne die gesellschaftliche Legitimierung ihrer Liebesbeziehung konnte mit drakonischen Strafen verfolgt werden. Ein Beispiel dafür sind Flore und Blanscheflur. Sie sollen enthauptet werden, obwohl ihre Liebe als vorbildlich gedeutet wird.
Konrad Flecks Roman ist um 1120 nach einer französischen Vorlage entstanden. Er erzählt von den seit Kindertagen einander in Liebe zugewandten Flore und Blanscheflur. Aufgrund mangelnder gesellschaftlicher Anerkennung werden sie getrennt. Blanscheflur gelangt in den Harem des Amiral, der sie als seine Braut betrachtet. Als Flore seine Blanscheflur wiederfindet und sie heimlich aufsucht, verurteilt sie der Amiral zum Tod. Jedoch ist die rechte Minne des Paares ein Argument gegen die Tötung.
Der andere Grund liegt im falschen Verhalten des Amirals, der die Verlobung mit Blanscheflur erzwungen hatte und somit kein freiwilliges, gegenseitiges Eheversprechen bestand. Folglich werden sie nicht getötet. Sie dürfen in Flores Heimat zurück und heiraten.
IV.29 Konrad Fleck: Flore und Blanscheflur, Hagenau, Werkstatt Diebold Lauber, um 1442‒1444,
UB Heidelberg, Cod. Pal. germ. 362, Bl. 189v: Die drohende Enthauptung des Liebespaares