IV. Die Macht der Minne
Rechtssätze zur Ehe in einer Sammlung des Kirchenrechts
Die Kirche und das Sakrament der Ehe
Im Mittelalter war die Hochzeit ein weltliches Ritual der Familienpolitik. Doch den Theologen galt die Ehe als Abbild der Gemeinschaft von Christus und Kirche, so dass sie zunehmend durch das Kirchenrecht reglementiert wurde.
Aus dem biblischen Schöpfungsbericht und den Worten Jesu, Mann und Frau sollten „ein Fleisch” sein, wurde im Christentum früh die Willensübereinstimmung der Ehepartner abgeleitet. Daher betonten die Kirchenrechtler die Freiwilligkeit des Eheversprechens.
Die Rechtssätze zu Verlobung und Eheschließung wurden in den Dekretalen Papst Gregors IX. systematisiert. Diese Sammlung von päpstlichen oder von Konzilien getroffenen Entscheidungen wurde gemeinsam mit dem „Dekret Gratians” aus der Mitte des 12. Jahrhunderts zu einer zentralen Sammlung des Kirchenrechts, das sich im Hochmittelalter als Kanonistik zu einer eigenen Wissenschaft neben der Theologie entwickelte.
IV.22 Papst Gregor IX.: Decretales. Mit der Glosse von Bernardus Bottonius, Venedig: Nicolas Jenson, 8. Mai 1479, UB Heidelberg, I 4723 F fol. INC
Bl. 219v: Von der Eheschließung „De sponsalibus et matrimoniis”