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II. Gustav Radbruch (1878-1949)
Opfer ideologischer Willkür
Kurz nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten wird Radbruch zunächst mündlich, dann schriftlich seine Entlassung als Hochschullehrer mitgeteilt.
Radbruch, dessen politische Haltung als Sozialdemokrat nicht zuletzt durch sein Amt als Reichsminister für Justiz bekannt war, wird nach „§ 4 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933” mit Wirksamkeit zum 1. August 1933 aus dem Staatsdienst entlassen. Er ist einer der ersten Hochschullehrer, denen auf diese Weise die Existenzgrundlage entzogen wird.
Minister des Kultus, des Unterrichts und der Justiz, Entlassungsmitteilung für Gustav Radbruch, 8. Mai 1933, Typoskript
UB Heidelberg, Heid. Hs. 3716, I A. 114.2.