II. Gustav Radbruch (1878-1949)
Reichsminister der Justiz
Gustav Radbruch war zweimal Reichsminister für Justiz: in der „Weimarer Koalition“ unter Joseph Wirth von Oktober 1921 bis November 1922 sowie in der „Großen Koalition” unter Gustav Stresemann von August bis November 1923.
Die Ernennungsurkunde für die erste Amtszeit als Justizminister wurde am 26.10.1921 von Reichspräsident Ebert und Reichskanzler Wirth ausgestellt.
Das Ereignis des sich neu konstituierten Reichstags wurde in der Presse mit einem Foto der ersten Plenarsitzung dokumentiert. Es zeigt auf der Ministerbank als Vierten von rechts Gustav Radbruch.
a) Ernennungsurkunde zum Reichsminister der Justiz, Berlin, 26. Oktober 1921
UB Heidelberg, Heid. Hs. 3716, I.A. 64.1.
b) Die Woche. Bilder vom Tage, Zeitungsausschnitt
UB Heidelberg, Heid. Hs. 3716, I.A. 64.1.