Navigation überspringen
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Universitätsbibliothek

II. Gerta von Ubisch (1882-1965)



Einstimmig „für fähig” erklärt

Nach ihrem Habilitationsvortrag über „Geschlechtsbestimmung bei getrennt geschlechtlichen Pflanzen” und ihrem erfolgreich absolvierten Habilitationskolloquium erklärte die Fakultät Ubisch „einstimmig für fähig”. Der Dekan der wissenschaftlich-mathematischen Fakultät Ludwig Jost bat mit Schreiben vom 26. Januar 1923 den Engeren Senat, beim Ministerium die Zulassung von Gerta von Ubisch zu beantragen.

Am 3. März 1923 hielt Ubisch zur Erlangung der venia legendi bei der naturwissenschaftlichmathematischen Fakultät ihre öffentliche Antrittsvorlesung. Entgegen ihrer Befürchtung war der Hörsaal bis auf den letzten Platz gefüllt. Als Professor Jost ihr die Urkunde der venia legendi überreichte, wünschte er ihr, dass ihr Hörsaal „immer so voll sein möge” – so schreibt Ubisch in ihren Lebenserinnerungen.

Trotz ihrer anerkannten wissenschaftlichen Leistung erhielt sie 1929 nur eine nichtbeamtete außerordentliche Professur und keinen Ruf auf ein Extraordinariat. Nach Inkrafttreten des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums” vom 7. April 1933 wurde ihr die Assistentenstelle wegen „nichtarischer” Abstammung gekündigt und die Lehrberechtigung entzogen. Nachdem Jost sich für sie eingesetzt hatte, erhielt sie bis zum Inkrafttreten des Reichsbürgergesetzes 1935 ihre venia legendi zurück. Der nationalsozialistische Studentenbund rief jedoch zum Boykott ihrer Vorlesungen auf.


zum Seitenanfang