I. Die Anfänge der Heidelberger Universität
Facultas iurisprudentiae
Johann van der Noet war 1386 der erste Rechtsgelehrte an der neu gegründeten Universität. Anfänglich wurde mit drei Lehrstühlen – auf der Basis der Dekretalen, der Sammlung päpstlicher Entscheidungen – , hauptsächlich Kirchenrecht (Kanonisches Recht) gelehrt. Konrad von Gelnhausen war hier einer der ersten Lehrer.
Ein Lehrstuhl für Weltliches Recht (Legistik) wurde 1452 mit der Reform der Universitätsstatuten eingerichtet. Dieses Fach galt der Lehre des Römischen Rechts und der Lektüre des Codex Justinianus. Ein 1498 geschaffener Lehrstuhl für Privatrecht nach dem Corpus Iuris Civilis (Pandekten) ergänzte diesen Schwerpunkt.
Mit der Universitätsreform von 1558 erhielt die Juristische Fakultät vier Lehrstühle. Das weltliche Recht erfuhr gegenüber dem kirchlichen eine Aufwertung, da letzteres zum Teil nicht mit dem reformierten Glauben vereinbar war. Relevant blieb es aber für das Prozessrecht und das Eherecht. Erst 1604 wurde für diese Rechtsbereiche eine Professur des „Iuris antiqui Germanici” geschaffen.
Insgesamt vollzog sich in Heidelberg im 16. Jahrhundert ein Wandel zu einer humanistischen Rechtslehre. Wesentlichen Einfluss übten hierbei Francois Balduinus sowie Hugues Doneau (Hugo Donellus) aus, dessen „Commentarii iuris civilis” lange die Rechtswissenschaft dominierten.
Bei der Neueröffnung der Universität 1652 bekam die Juristische Fakultät wieder vier Lehrstühle. Sie fungierte nun offiziell als Spruchkollegium für die pfälzischen Untergerichte.
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