I. Die Anfänge der Universität – Facultas iurisprudentiae
Die bedeutendsten deutschen Rechtsbücher des Mittelalters
Bevor das Römische Recht im Spätmittelalter auch in den deutschen Gebieten einheitlich rezipiert wurde, gab es unterschiedliche Rechtsbücher, die die Rechtsgewohnheiten einzelner germanischer Stämme kodifizierten. Der „Sachsen-„ und der „Schwabenspiegel„ gehören hier zu den am häufigsten überlieferten Texten, die zuerst mündlich weitergegeben wurden, bevor man sie schriftlich niederlegte.
Der adlige Schöffe Eike von Repgow übersetzte zwischen 1220 und 1235 den „Sachsenspiegel„, den er anfänglich in Latein verfasst hatte. Er schuf damit den ersten Prosatext in mittelniederdeutscher Sprache. Der aus Abschnitten zu Land- (hauptsächlich Straf- und Privatrecht) und Lehnrecht (Feudalrecht) bestehende Text gelangte schnell zu großer Bedeutung und verbreitete sich rasch.
Der wenig später von einem anonymen Augsburger Franziskaner verfasste Schwabenspiegel„ folgte in Aufbau und Inhalt dem „Sachsenspiegel„. Dies ermöglichte auch, wie in dieser aus zwei Bänden bestehenden Handschrift, die in Paragraphen unterteilten Texte in Form einer Synopse nebeneinander zu stellen. Der „Schwabenspiegel„-Teil ist dabei in kleinerer Schrift wiedergegeben.
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Sachsenspiegel und Schwabenspiegel UB Heidelberg, Cod. Pal. germ. 470 (Lehnrecht), Herzogtum Braunschweig-Lüneburg, Anfang 14. Jahrhundert, Pergament