I. Die Anfänge der Universität – Facultas artium
Eine Leichenpredigt als Bekenntnisschrift
Erst am 12. November 1576, also einen Tag nach der offiziellen Begräbnisfeier, war es Daniel Tossanus als ehemaligem Hofprediger Kurfürst Friedrichs III. erlaubt worden, eine reformierte Leichenpredigt auf den Toten zu halten.
Der lutherische Sohn und Nachfolger Friedrichs, Kurfürst Ludwig VI., hatte darauf bestanden, dass die offizielle Gedenkfeier von dem lutherischen Prediger Johannes Schechsius gehalten wird. Über die testamentarische Verfügung seines Vaters, dass die Kurpfalz auch nach seinem Tod calvinistisch bleiben solle, setzte er sich kurzerhand hinweg und führte das Luthertum als offizielles Bekenntnis wieder ein.
Daniel Tossanus: Leichpredig, so zu Begrebnuß des Herrn Friderichen, des dritten Pfaltzgrauen bey Rhein gehalten worden, Heidelberg: Jacob Müller, 1576
UB Heidelberg, 95 C 1085 RES