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Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Universitätsbibliothek

III. Die Universitätsbibliothek: Digitalisierungsprojekte



Screenshot: Homepage LostArt Koordinierungsstelle Magdeburg

Provenienzforschung nach der „Washingtoner Erklärung”

Am 3. Dezember 1998 verabschiedeten 44 Staaten, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, die „Washington Conference Principles on Nazi-Confiscated Art”. Sie verpflichteten sich, Kunstwerke, die während der Zeit des Nationalsozialismus beschlagnahmt worden waren, in ihren öffentlichen Museen und Sammlungen ausfindig zu machen, deren rechtmäßige Eigentümer zu suchen und eine „gerechte und faire Lösung” zu finden.

In Folge wurde die Erforschung der Geschichte und Herkunft von Kunstwerken oder anderen Kulturgütern zum arbeitsintensiven zentralen Forschungsfeld. Ein großer Teil dieser Objekte, die den meist jüdischen Opfern zwischen 1933 und 1945 entzogenen wurden, gelangte in den Besitz von öffentlichen und privaten Sammlungen. Seitdem fanden in nur unzureichender Zahl Rückgaben statt. Noch immer befinden sich mehrere tausend Kunst und Kulturgegenstände aus ursprünglich jüdischem Eigentum, oft unerkannt, in Museen, Archiven und Bibliotheken.

Diese sind aufgefordert, sich aktiv an der Suche nach Raubgut in ihren Beständen und nach möglichen rechtmäßigen Besitzern oder ihren Nachkommen zu beteiligen. Diese spezifische Provenienzforschung beruht in Deutschland jedoch auf Freiwilligkeit, da es kein Restitutionsgesetz gibt.


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