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Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Universitätsbibliothek


Ab 3. April: Ende der 3G-Nachweiskontrolle / Empfehlung, FFP2- oder medizinische Maske zu tragen

Die Universität Heidelberg hat ihre Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus den Änderungen in den Corona-Verordnungen des Landes entsprechend angepasst. Dies betrifft auch die Regelungen in der Universitätsbibliothek.

Der Zutritt zu der Universitäts- und den Institutsbibliotheken unterliegt noch bis einschließlich 2. April der 3G-Regel. Für die Abholung und Rückgabe von Medien in Bibliotheken gilt keine 3G-Pflicht. Ab dem 3. April gibt es keine 3G-Regelung mit entsprechender Nachweiskontrolle mehr.

Ferner wird ab dem 3. April die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgehoben. Es gilt jedoch grundsätzlich für alle Räumlichkeiten der Universität – somit auch für die Universitätsbibliothek – weiterhin die dringende Empfehlung, eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske zu tragen.

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