Auf Grundlage der geänderten Corona-Verordnung Studienbetrieb sowie der geänderten Allgemeinen Corona-Verordung entfällt ab dem 10.2. in der Universitätsbibliothek in allen Bereichen die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung.
Weiterhin gilt für für die Nutzung der Arbeitsplätze bis auf weiteres die 3G-Regel.