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Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Universitätsbibliothek


Ab 10.2.: Keine Kontaktdatenerfassung mehr

Auf Grundlage der geänderten Corona-Verordnung Studienbetrieb sowie der geänderten Allgemeinen Corona-Verordung entfällt ab dem 10.2. in der Universitätsbibliothek in allen Bereichen die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung.

Weiterhin gilt für für die Nutzung der Arbeitsplätze bis auf weiteres die 3G-Regel.

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