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Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Universitätsbibliothek


Erhebung von Säumnisgebühren ab 15.3.2021

Die Hauptbibliothek und Zweigstelle der UB, die CATS-Bibliothek und die Campusbibliothek Bergheim werden ab dem 15.3.2021 das reguläre Säumnisgebührenverfahren wieder in Betrieb nehmen.

Alle Medien, deren Leihfristen bereits abgelaufen sind oder bis zu diesem Zeitpunkt ablaufen, müssen spätestens bis zu diesem Datum abgegeben oder zur Verlängerung vorgelegt werden, um Säumnisgebühren zu vermeiden. Bitte beachten Sie, dass für die Berechnung die ursprüngliche Leihfrist, welche Sie in Ihrem Nutzerkonto einsehen können, zugrunde gelegt wird und nicht der 15.3.2021. Das bedeutet, dass es bei einer bereits abgelaufenen Leihfrist keine Kulanztage gibt.

Ziel ist es, die pandemiebedingt ins Stocken geratene Zirkulation der für Forschung und Lehre benötigten gedruckten Literaturbestände wieder zu beschleunigen und dringend benötigte Texte weiteren Entleihenden zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen zur Ausleihe finden Sie auf der Informationsseite.

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