Auf Grundlage der aktualisierten Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg besteht in der Universitätsbibliothek ab sofort die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auf allen Verkehrswegen und -flächen, in Eingangsbereichen und vor den Gebäuden. Alltagsmasken bzw. ein vergleichbarer Mund-Nasenschutz sind nicht mehr zulässig.