Mund-Nasen-Bedeckung ab sofort auch an den Arbeitsplätzen in der UB
Auf Grundlage der aktualisierten Fassung der CoronaVO Studienbetrieb und Kunst des Landes Baden-Württemberg (§ 1a Absatz 5 Nr.1) besteht ab sofort in allen für den Publikumsverkehr zugänglichen Bereichen der Hochschulbibliotheken die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Diese gilt auch für alle Arbeitsplätze in der Universitätsbibliothek Heidelberg.