Aus aktuellem Anlass weisen wir Sie nochmals darauf hin, dass Sie sich mit Betreten des Bibliotheksgebäudes dazu verpflichten, auf Ihre mitgeführten Gegenstände zu achten (Benutzungsordnung § 12,1). Die Universität Heidelberg haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung dieser Gegenstände. Dies gilt in der Hauptbibliothek nicht nur für die Lesesäle, sondern vor allem auch für die frei zugänglichen Bereiche im Südflügel.
Ihre UB