Inhalt des Textes
Der Schreiber, ein höherer Steuerbeamter weist den Adressaten, einen Steuerbeamten oder Gehilfen (‘awn) an, er solle bei der Steuererhebung (ǧibāya) aktiv werden und Widerspenstige an Abū Ǧamīl verweisen. Die markierten, vermutlich schon beschlagnahmten Mutterschafe sind mit Luzerne (qurṭ) zu füttern, die Rinder eines Ya‘qūb und seines Bruder nicht zu füttern, die Kälber (oder das weibliche Kalb) der beiden zu verwahren. Ebenfalls zu verwahren ist der Weizen (qamḥ) von Ǧa‘far von den Leuten von Bife (Banī Bīfa) und 3 dīnār von Aḥmad b. Ḥabīb.