Inhalt des Textes
Dieser Vertrag ziemlich groß. Die Frau die ihr Haus verkauft heißt 'hindiya ibnat (d. h Tochter )muḥamad bin( d.h Sohn) ḥamza- sieh Zeile 2- und die das Huas kaufte heißt '́āliah ibnat muḥamad bin muzaḥim'- sieh Zeile 3- . Von
diesem Vertrag lernen wir, daß die Frau in dieser Zeit das Recht hat ein solche Verträge zu machen, wir lesen in Zeile 2 das vieret Wort 'biamrihā likul waḥid min muḥamad bin muzaḥim' , d. h durch ihr Befehl für jeder; von Muhamad Sohn von Muzahim. Durch dieser Satz lernen wir daß die Frau damals auch ihr Besimmung geachtet wurde. In der Zeile 4 lerenen wir über die Bürgschaft damaligen Zeit. Es gab eine Bürgschaft die ohne Bindungen ist, d. h es gab auch ein Gegenteil mit Bedinungen. Und mußte der Beitrag dieser Bürgschaft ernnant sein. In dieser Zeile finden lesen wir '... wa kafāla liálī ġair mušraṭ wa kan fī áqd haḏā al mablaġ al maḏkūr...', d. h und ein unbidengte Bürgerschaft für Ali, und in Vertrag war dieser gennante Beitrag... . Über eine von der Art der Gesetze des Vertrages, daß den Inhalt des Vertrages für die Beiden bekannt mit der Einzelheiten sein muß. Das finden wir im Zeilen 5 und 6. In der Zeile 5 lesen wir' min awalihi ílā aẖirihi'. Er wollte wahrscheinlich sagen, daß die Partner sollen ganzen Vertrag lesen. In derselben Zeile lesen wir weiter' wa kān qad qaràūhu ? wa árafū jamī́ ma fīhi ḥarfān ḥarfān... ', d. h und sie lasen ihn und kannten alles was in ihm ist buchstäblich, buchstäblich... . In der Zeilen 7 und 8 wurden die Namen der Zeugen erwähnt. In der Zeile 7 'šahia( d. h bezeugte) ibrahim bin( d. h Sohn) des náim.'. In derselben Zeiel wurde eine andere Name erwähnt' ibrāhīm bin áumar bin ábd al aḥad ...'.