Inhalt des Textes
Der Schreiber hat zwei Gegenstände von einem Abū Quzmān [?] zur Weitergabe an den Adressaten bekommen, wobei unbekannt bleibt, um welche Gegenstände es sich handelte, das sie, wenn überhaupt, im verlorenen Teil genannt werden. Er antwortet auf die Mahnung des Adressaten, er werde sie ihm bereitwillig aushändigen, falls dieser sie benötige. Weiterhin wird die Begleichung eines vom Adressaten geschuldeten Vierteldīnārs erwähnt.