Inhalt des Textes
Den Brief richtet ein Mann, seinem Namen Butkus (Z. 11) zufolge ein Kopte, an einen Kopten namens Ǧirǧis, wobei das Verhältnis der beiden unklar bleibt.
Es geht um Schulden des Schreibers bei einer hochstehenden Person, die als "der Majordomus, der Emir Sayf ad-Din Yasbak" bezeichnet wird (Z. 4), Schulden, die der Schreiber an keiner Stelle abstreitet. Aus seiner Befürchtung, dass er wegen seiner "Raten" vorgeladen werden (Z. 8f.) und seiner Hoffnung, dass ein Kompromiss erfolgen werde (Z. 10), geht im Gegenteil deutlich hervor, dass er die Berechtigung des Majordomus im Prinzip anerkennt. Diese Schulden resultieren offenbar aus dem Anbau von Getreide (Z. 5). Angesichts des Umstands, dass von Raten die Rede ist (Z. 9), handelt es sich um einen Rückstand aus Grundsteuer oder Pacht. Anscheinend war der Schreiber mit einer Rate im Rückstand, da er an einer Stelle einen "Termin" erwähnt (Z. 8).
Der Emir hatte dem Schreiber einen Brief mit seiner Forderung geschrieben und wohl auch den Polizeipräfekten von Qalyub aufgefordert, ihn vorführen zu lassen, was aber nicht geschehen war, vermutlich deshalb, weil sich der Schreiber dem durch seine Abreise entzogen hatte (Z. 4-6). Nach der Abreise des Schreibers von seinem vorherigen Aufenthaltsort, hatte der Majordomus, wie der Schreiber offenbar erfahren hat, gegen ihn Schritte eingeleitet (Z. 7). Nunmehr befürchtet er, dass der Majordomus wegen seiner Forderung eine Eingabe beim Polizeipräfekten von Qalyub machen werden, und dass auch der "Rechnungsführer", also der Leiter des Rechnungswesens der für die Raten des Schreibers zuständigen Behörde, vermutlich der Finanzverwaltung, ihn vorladen lassen wolle, damit mit ihm wegen der Raten abgerechnet werde (Z. 8f.).
Dem Adressaten hatte der Schreiber nach seinen eigenen Worten bereits geschrieben, er möge sich bei ihm heimlich zusammen mit einer weiteren Person einfinden und den Brief des Majordomus entgegennehmen (Z. 2f.), worauf er die geschilderten Angaben zum Inhalt des Briefes und zu seinen Befürchtungen macht.
Nach der Darstellung des Sachverhalts und der Bekundung seiner Befürchtungen bittet der Schreiber den Adressaten. sich beim Polizeipräfekten von Qalyub für ihn einzusetzen, damit ihn dieser nicht vorlade, sondern vielmehr eine gütliche Einigung zustandekomme (Z. 9f.). Der Adressat solle es hierbei, so bittet ihn der Schreiber, nicht an Eifer fehlen lassen (Z. 10 f.).