Inhalt des Textes
Der Vorgang, der Gegenstand des Schreibens ist, spielt sich, wie aus den darin erwähnten Ortsnamen hervorgeht, in der Provinz al-Garbiyah ab. Der Schreiber des Briefes dürfte ein lokaler Beamter sein, der sich an einen in der Provinzmetropole al-Mahallah wirkenden Richter wandte.
Es geht um Grenzstreitigkeiten zwischen den Einwohnern der Orte Kutamah (r 3) und Minyat Sunqur (r 5), von denen Minyat Sunqur nordwestlich von Kutamah liegt. Da sich zwischen den beiden Orten kein anderer Ort befindet, haben die beiden Orte in der Tat eine gemeinsame Grenze. Der Schreiber selbst hielt sich nach seinen Worten beim Abfassen des Briefes in Damirah (r 4) auf, einem Ort, der wohl südlich von Kutamah gelegen war. Wie aus dem Schreiben hervorgeht, waren anlässlich dieser Grenzstreitigkeiten bereits ein Protokoll und eine Beweisurkunde (huggah) zu Lasten der Bewohner von Minyat Sunqur ausgestellt worden, die sich beim Richter befanden. Bei der Beweisurkunde wird es sich um eine Verpflichtung der Bewohner von Minyat Sunqur, bestimmte Handlungen, welche die Grenze zum Dorf Kutamah betrafen, zu unterlassen.
Die Bewohner von Kutamah haben sich nunmehr, wie der Schreiber berichtet, bei ihm in Damirah eingefunden, um die beiden Dokumente zu erbitten (r 3-5). Der Schreiber ersucht deshalb den Richter, die beiden Dokumente durch einen Untergebenen übersenden zu lassen. Diese Bitte ist allerdings im Einzelnen schwer zu verstehen. Denn zunächst ersucht der Schreiber den Richter, er möge einen Mann namens Nasr Allah senden, damit jener "die Erläuterung" (ta'liq), offenbar ein Zusatzdokument, überbringe und "ihnen das Protokoll und die Beweisurkunde (al-mahdar wa-l-huggah) verschaffe (r 5-7). Dann aber fährt er mit den Worten fort, der Richter möge die Dokumente keinem anderen als einem Mann namens 'Abd al-Karim ibn Tarrah aushändigen und diesen allein ihre Ablieferung bezeugen lassen (r 7-9), während er in einem Nachtrag darum bittet, Nasr Allah damit zu beauftragen, sich "um die Mühle und die fuchsrote Stute" zu kümmern (r 10f.). Aus diesem Nachtrag geht hervor, dass in der Tat 'Abd al-Karim ibn Tarrah und nicht Nasr Allah nach dem Wunsch Schreibers die Dokumente überbringen sollte.
Überbracht werden sollten die Dokumente, wie aus einer Stelle des Briefes hervorgeht, unmittelbar den Bewohnern von Kutamah (r 6f.) und nicht etwa zunächst dem Schreiber. Die Erbetene Bezeugung der Ablieferung (r 8) ist vor diesem Hintergrund zu sehen; würde der vom Richter mit der Ablieferung zu betrauende 'Abd al-Karim ibn Tarrah die Dokumente zunächst beim Schreiber abliefern, der sie anschließend an die Bewohner von Kutamah weiterleiten würde, dann wäre eine solche Bezeugung nicht notwendig gewesen.