Inhalt des Textes
Der Schreiber des Briefes macht eine Eingabe namens eines ihm unterstehenden Bauern, eines Bauern etwa seines Lehens, in einer Sache, die sich aus einer Erbschaft ergab.
Der Bruder des Bauern war gestorben, wobei er drei kleine Töchter und - wie aus dem Weiteren hervorgeht - eine Ehefrau, hinterlassen hatte, und die Erbschaft war "zwischen ihnen", worunter die Töchter, die Ehefrau und der Bruder des Verstorbenen zu verstehen sind, aufgeteilt worden (Z. 1-3). Zur Erbschaft hatte auch, was nicht erwähnt wird, sich aber aus dem weiteren Text ergibt, das Haus (dar) des verstorbenen Bruders gehört, das nach dessen Tod dem Bauern und seiner Schwägerin als gemeinsamer Besitz zugefallen war. Hierauf hatte die Schwägerin einen Mann namens Nasir ad-Din Ibn Ibrahim geheiratet, der sich nun mit dem Bauern das betreffende Haus "teilen", d. h. es mitbenutzen möchte (Z. 4f.), wodurch sich der Bauer beeinträchtigt fühlt.
Der Antragsteller hat bereits den Erlass - gemeint ist wohl ein Gerichtsurteil - eines seinem Titel Sayh al-Islam nach hochstehenden Richters, dessen Name im Text ausgefallen ist, beschafft, der es verbietet, den Bauern Weges des Hauses zu behelligen (Z. 5f.). Gemäß dem Referat im Brief war jenes Urteil wie üblich, nicht ad personam, sondern allgemein formuliert. Möglicherweise legte der Antragsteller dieses Gerichtsurteil seiner Eingabe bei. Vom Adressaten erbittet er nunmehr, sich um den Bauern zu kümmern und ihn vor Behelligungen wegen des Hauses zu schützen (Z. 7f.). Es folgt die übliche Schlusseulogie und, für eine Eingabe unüblich, eine genaue Datumsangabe (19. Muharram 810 H). Eine Tasliyah und ein Schlusszeichen, wie es eher für amtliche Schreiben üblich ist, beschließen die Eingabe.