Inhalt des Textes
Der Schreiber, der von zu Hause abwesend ist, erteilt Verwandten Anweisungen, die ein Dienstmädchen (ǧāriyah) betreffen, das, wie man ihm mitgeteilt hat, gekündigt habe (nicht mehr im Haus des Schreibers bleiben, sondern in das Haus ihrer Mutter gehen wolle). Da er nicht wissen kann, ob sie das Haus schon verlassen hat oder nicht, trifft er alternative Anordnungen:
Falls sie im Haus ihrer Mutter sei, solle sie dort bleiben. Falls sie noch im Haus des Schreibers sei, sollten die Adressaten ihr Getreide für einen halben dīnār als Lohn (aǧran) aushändigen. Falls sie aber etwas Bestimmtes mitgenommen habe, sollten sie ihr die Kleidung (kisā) abnehmen und nichts lassen und ihr (stattdessen) das Kleid (ṯawb) und ein bestimmtes Stück Tuch (šuqqa) geben, das jetzt bei Abū l-Fatḥ sei.
Der Schreiber verspricht, wenn er Granatäpfel (rummān) bekomme, werde er sie jemandem mitgeben. Die Adressaten sollten ihm ferner mitteilen, wie hoch das Guthaben von Abū l-Fatḥ bei den Adressaten sei.