Inhalt des Textes
Der Schreiber des Briefes, dem Kontext nach ein Beamter, richtet den Brief an einen Vorgesetzten und erstattet Bericht. In dem erhaltenen Teil des Briefes geht es um zwei Sachverhalte:
Zunächst bekundet der Schreiber, er habe von einer bestimmten Eingabe keine Kenntnis gehabt und sie erst jetzt eingesehen (Z. 2f.). Offenbar war ihm die Eingabe oder eine Abschrift hiervon vom Adressaten übersandt worden. Da der Schreiber anschließend beteuert, der Adressat wisse doch, dass er, der Schreiber, niemand etwas wegnehme und auch nicht in eingefriedete Grundstücke eindringe, und mit den Worten fortfährt, er habe in dieser Sache an eine hochgestellte Person geschrieben (Z. 3-5), ist anzunehmen, dass die Eingabe ein angebliches oder tatsächliches Fehlverhalten des Schreibers betraf. Es könnte sich also beim Schreiber um einen Polizeibeamten oder den Büttel eines Richters gehandelt haben, dem in der Eingabe von jemand, mit dem er dienstlich zu tun gehabt hatte, Kompetenzüberschreitung oder Fehlverhalten vorgeworfen wurde.
Anschließend teilt der Schreiber mit, dass ihm die Überstellung eines Gefangenen avisiert worden sei, den er unmittelbar nach Ankunft an die Behörde eines bestimmten Emir überstellen werde (Z. 5-7). Da anschließend noch von einem "rechtmäßigen Beweismittel" die Rede ist, dürfte die Gefangennahme und Überstellung einen juristischen Hintergrund gehabt haben. Danach bricht der Text ab.