Inhalt des Textes
Es gibt unvollständige 9 Zeilen. Der Schreiber ist der Kläger. Er beschreibt der Vorlauf des Geschehnis, das gegen ihn war. Die Zeile 1 ist die Eröffnung'bismallāh... .'. Bie der Zeile 2 wurde der Beiname 'lilšayẖ aṭ[āla allāhu baqāhu... .]', d. h zum Šayẖ Gott lasse ihn lange leben... . Das erste Wort in dieser Zeile ist unverständlich. Das Wort 'šayẖ' wurde noch zwei Mal erwähnt, in Zeile 6 und 7, und vor ihm steht das Wort 'mawālī', d. h Diener, so wurde geschrieben 'mawālī al šayẖ', d. h Diener des Šayẖs. Bei Zeile 6 ist die Buhstabe' š' des Worts 'šayẖ' verwischt. In Zeile 6 wurde zum Šayẖ die Eigenschaft 'al ǧalī[l] ', d. h die prächtig, zugeschrieben. In Zeile 4 wurde der Name' ‘alī al ḥasūn qad harab... ... .', d. h ‘Alī al Ḥasūn ist geflohen... . Wahrscheinlich dieser ‘ Alī ist der Angeklagte. Eine dritte Person wurde in Zeilen 7 und 9 erwähnt ist ' li'āmirlakiyah'. Der Nachname dieses Name ist noch nicht klar. Wenn ich schreibe das Wort wie es geschrieben wurde, dann so 'li(a ?)lyah'. Es kann sein, dass das Lesen dieses Worts wie ich identifiziert habe nicht rechtig. Nach der Zeile 7 es gibt Verbindung zwischen Šayẖ und ‘āmir. In derselben Zeile wurde das Wort 'ġallah mawǧū[dah]', d. h Ernte beifndet sich. In Zeile wurde einige Beträge gennant' wa ilayhim ‘ašrān ma‘ī...dīnār wadirham... .', d. h und zu ihr zwei zehnten(d. h 20 ?) mit mir... Dīnār und ein Dirham... .
Aus dem erhaltenen Stück können wir nicht über der genaue Inhalt erfahren.
Es scheint, dass eine vorherige andere Schrift gab. Man sieht ab Zeile 6 Spuren von Schrift, die verwischt ist, und die umgekehrt zu der vorhandenen Schrift. Es handelt sich um 4 Zeilen.