Inhalt des Textes
Recto: es gibt unvollständige 7 Zeilen. Bei Zeile 1-2 gibt es nur Spuren von Schrift. Aber am Anfang der Zeile 2 lesen wir 'wa alafa lī ', d. h er schwörte mir... . Wahrscheinlich das war der Schwur des Klägers. Bei der Rest der Zeilen erklärt der Kläger was geschah. So in Zeile 3 sagte er '...wa lā baqiya fī al mi‘ṣarah... wa daḥaltu al mi‘ṣarah... .', d. h un er blieb nicht in der Zuckerrohrpresse...und ich gang in der Zuckerrohrpresse hinein... . Das Wort ' al mi‘ṣarah' ist ihr wortliche Bedeutung Machinpresse, aber es gab zwei Arten von dieser Machinpressen, die eine ist Ölpresse die andere Zuckerrohrpresse. Und ich denke weil in Ägypten kein Ölivenbäume gab, aber doch Zuckerpflanzen, dann mit 'al mi‘ṣarah ' ist die Zuckerrohrpresse gemeint. In Zeile 4 lesen wir weiter seine Erklärung ' al amr kmā ḏakar...faqultu lahu ftaḥ an amḍī ilā alraǧul... .', d. h die Sache wie er erwähnte( mit 'er' meinte der Kläger vielleicht den Angeklagte)... dann sagte ihm, dann geh zu diesem Mann... . In Zeile 5 '... wa aḥḍara wakīlahu wa qāla lahu idfa‘ a ilā hḏā al raǧul... .', d. h brachte er sein Bevollmächtiger und es sagte ihm gib- oder bezahl- diesem Mann. Was sollte er dem Mqan geben ? Die Antwort ist an der Zeile 6; er sollte ihm ' qadūs', d. h ein Schöpfgefäss( am Wasserrad). Am Ende dieser Zeile lesen wir was der Mann mit dem Schöpfwasser machte 'fadafa‘a ilā qadūs', d. h er gab- oder bezahl- für dieser Schöpfwasser. Das Wort 'idfa‘a'- Zeile 5, und dasselbe Wort 'fdafa‘a', Zeil 6 hat zwei Bedeutungen, entweder schieben, oder bezahlen, aber in diesem Zusammenhang kann sein auch geben. Ich denke am besten passt hier die Bedeutung bezahlen, d. h die dritte Person bezahlte um der Schöpfgefäss zu kaufen. In Zeile 7 lesen wir über die Beschreibung dieser Schöpfgefäss, ' kabīr ǧayid...maḥtūm, maṭbū‘ fa aḥaḏtahu minhu... .', d. h er( meint er der qadūs) ist gross, gut, gestempelt, gedruckt ?, dann ich nahm es( meint er qadūs) von ihm. Die Bedeutung des Wortes 'matbū‘' ist hier auch gestempelt, d. h geseztlich erlaubt.
Verso : es gibt unvollständige 7 Zeilen. Bei Zeilen 6-7 gibt nur Spuren von Schrift. Es scheint, dass diese Seite anderer Schreiben ist, mit anderem Thema. Der Schreiber sagte dem Adressat in Zeile 1 ' wa qad anfaḏta ilayka ḥawla kitābaka min šayẖ ?... ', d. h ich habe dir gesandet, in bertreff dein Einschreiben von dem Scheich... . Das Wort ' al šayẖ' ist wieder in Zeile 2 erwähnt, aber mit dem Wort ' manzil', d. h Haus, also' manzil al šayẖ', d. h Haus des Scheichs. Bei Zeile 2 lesen wir ' wa law kuntu bimlbīqlis ? fī manzil al šayẖ raā yanharahu ', d. h wenn du in Bimlblīqlis ?( wahrscheinlich Name eines Dorfs) im Haus des Scheichs, dann werde er überlegen, ihn zu stoppen- zu halten von..-. Aus dieser Zeilen und der Rest können wir nicht feststellen was genau der Schreiber sagen wollte. Aber es scheint, dass der Absender tadelt den Adressat.