Inhalt des Textes
Es gibt 21 Zeilen. Die erste 3 Zeilen sind verwischt, und sie sind in umgekehrt zum Rest der Zeilen geschrieben. Man kann den Inhalt dieser Zeilen wegen die Verwischung nicht identifizieren. Aus dem Rest der Zeilen, die 18 Zeilen, können wir auch nicht alles lesen wegen der verwischten- verblassten Schrift. Man sieht dass, das Wasser die Tinte- Schrift aufgelöst hat. Bei der ersten Zeile der 18 Zeilen, lesen wir wahrscheinlich ein Name, aber bleibt dieses Lesen [ ]litalīsīn šāḥbīr bin q[ ].. '. In der Zeile 2 lesen wir das zweite Wort 'aṣdaqahā', d. h er hat sie als Eheschenkung. Die beide Worten danach sind wahrscheinlich die Nennung der Eheschenkung. Am Anfang der Zeile ist wahrscheinlich ein Teil vom Betrag der Eheschenkung genannt wurde'niṣf dīnār', d. h halbes Dinār. Ich denke am Ende der vorherigen Zeile ein Teil vom Eheschenkungsbetrag genannt sein müsste. In Zeilen 8 - 10 lesen wir 'biamrihā wa raḍāhā wa išhādihā lahu ‘lā nafsihā bimaḥḍari (Z.9 ) šāhidain ya‘rifānihā bi‘ainihā wa ismhā(es kann sein dieses Wort ' wa nāsabihā' mit ā nach der nūn )wa ismihā, aḥadahumā [ ]( Z.10 ) aḥmad al muaḏin wa dānnūn bin ismāī‘l ?... .wa hya yamaiḏin imrah...(Z.11 ) Bāliġ lā zawǧ lahā walā hiya ‘alā ’udati raǧuli āẖir... .', d. h, Z. 8: in ihrem Auftrageund mit ihrer Zustimmung, und sie für ihn zu Lasten durch Anwesenheit -Z. 9 : zweien Zeugen als Zeugen aufgerufen hatte, die sie genau kennen, ihren Herkunft - oder ihren Name -, ein von denen Z.10: Aḥmad der Gebetrufer ist, und Dānūn bin Ismāī‘l ?(ich bin nicht sicher ob die Identifizierung dieses Name richtig ist. ).. und zur Zeit sie ist ein Frau... Z. 11: erwachsene, ohne Man, und sie ist befindet sich nicht in einem Verbindung mit anderen Man( ‘udati- gesetzliche Wertefrist der Frau nach Auflösung der Ehe durch den Tod des Mannes oder durch Scheidung bis zur Wiederverheiratung. ). In Zeile 14 lesen wir '[ ] ‘āǧilah wa waāǧilah wa[ a]qarāhu wa raḍiyathu wa alzamahu bi‘ainihi' d. h des sofort und gestundeten- gemeint wie die Eheschenkung verteilt sein muss, sofort und später wenn es eine Trennung gibt - und sie beide es anerkannt, und sie haben diesem zugestimmt, und es genau angenommemn... . In Zeile 15 lesen wir die zweite Hälfte der Zeile' biamrihim ṭā’īn ġair mukrahīn walā muǧ[barīn]', d. h ... in ihren Auftrage, auf ihren Verlangen, nicht genötigt, und nicht überwältig... . Die Zeile 16 wurde der Datum des Vertrags genannt'[ ]ī‘n wa arba‘ māyah šahr raǧab ‘alā ḏālik ' 440, Monat Raǧab auf das... . Die Zeile 18 ' wa maḥḍarihi', d. h und in seiner Anwesenheit- oder in seiner Gegenwart... .