Verkündigungsblatt des Verbandes Deutscher Kunstgewerbevereine (1889-1893
In den Jahren 1889 bis 1893 erschien das Verkündigungsblatt des Verbandes Deutscher Kunstgewerbe-Vereine als Beilage des Vereinsorgans des Bayerischen Kunstgewerbevereins Zeitschrift des Bayerischen Kunstgewerbe-Vereins zu München. So heißt es im ersten Heft des neuen Blattes: „Der Wunsch, die Vereins-Zeitschrift in rascherer Folge erscheinen zu lassen, ist in den letzten Jahren dringender geworden, und da derselbe mehr und mehr als gerechtfertigt angesehen werden mußte, so hat sich die unterzeichnete Vorstandschaft nunmehr entschlossen, an der Zeitschrift selbst, wie sie sich jetzt eingelebt hat, zwar keine Änderung vorzunehmen, aber den textlichen Inhalt derselben in der Weise zu scheiden, das der wissenschaftliche und künstlerische Theil im Wesentlichen der „Zeitschrift“ verbleibt, während der die laufenden Nachrichten enthaltende Theil einem „Beiblatt“ überwiesen wird, welches monatlich erscheint. Dieses „Beiblatt“ […] wird in ungeraden Monaten mit der Zeitschrift, in den geraden Monaten als selbständiges Blatt an die Leser versandt. […] Das „Beiblatt“ wird mehr als es der Zeitschrift bisher möglich war, den Interessen der Mitglieder der bayr. Kunstgewerbe-Vereins wie überhaupt allen Freunden und Trägern des Kunsthandwerks dienen und zwar zunächst durch unsere Vereinschronik, dann durch regelmäßige Mittheilungen über wichtige Vorgänge in anderen verwandten Vereinen, wie innerhalb des Verbandes deutscher Kunstgewerbe-Vereine […].“
Von 1894 bis 1897 erschien es dann unter dem Titel Kunstgewerbliche Rundschau: Verkündigungsblatt des Verbandes Deutscher Kunstgewerbevereine.
Verkündigungsblatt des Verbandes Deutscher Kunstgewerbevereine