Kunstgewerbliche Rundschau: Verkündigungsblatt des Verbandes Deutscher Kunstgewerbevereine (1894-1897
Nachdem in den Jahren 1889 bis 1893 als Beilage der „Zeitschrift des Bayerischen Kunstgewerbe-Vereins zu München“ das „Verkündigungsblatt des Verbandes Deutscher Kunstgewerbe-Vereine“ erschien, wurde es in den Jahren 1894 bis 1897 unter dem Titel „Kunstgewerbliche Rundschau: Verkündigungsblatt des Verbandes Deutscher Kunstgewerbevereine“ veröffentlicht.
Die „Zeitschrift des Bayerischen Kunstgewerbe-Vereins zu München“ veröffentlichte ab 1894 statt 6 Doppelheften pro Jahr nun 12 Hefte um „einerseits mit ihren Lesern engere Fühlung halten und zugleich der Raschlebigkeit unserer Zeit Rechnung zu trage – andererseits aber auch mehr als bei dem bisherigen Umfang möglich war, auf jenen Gebieten Umschau zu halten, welche derselben zwar ferner liegen, jedoch geeignet erscheinen, fruchtbare Anregung zu neuem Schaffen zu geben. Die „Kunstgewerbliche Rundschau sollte nun – um Text und Abbildungen erweitert – „Alles in sich aufnehmen, was bisher im „Beiblatt“ Platz gefunden hatte, wobei sie hauptsächlich jenen Vorgängen auf kunstgewerblichem Gebiet ihre Aufmerksamkeit zuwenden wird, welche ein aktuelles Interesse haben. […] Sie wird auch „die kunstgewerblichen Leistungen und Bestrebungen des Auslandes zur Kenntniß und Anschauung bringen“ (Kunstgewerbliche Rundschau 1894, Heft 1, S. 1f.)
Zu den digitalen Ausgaben „Kunstgewerbliche Rundschau: Verkündigungsblatt des Verbandes Deutscher Kunstgewerbevereine“