II. Schicksale der Handschrift
Ein Ereignis von nationaler Bedeutung
Am 24. April 1888 teilte Prorektor Arnold der Heidelberger Universität in einem offiziellen Schreiben die Rückkehr des Codex Manesse mit folgendem Wortlaut mit:
Commilitonen. Die Mannesse'sche Handschrift, dieses werthvolle Denkmal deutscher Literatur, ist auf Befehl Seiner Majestät des allerdurchlauchtigsten Kaiser Wilhelm für das Deutsche Reich erworben und durch allerhöchste Verfügung Seiner Majestät des Kaisers Friedrich, sowie unter gnädigster Mitwirkung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs Friedrich von Baden unserer Bibliothek wieder einverleibt worden.
In den Zeiten der tiefsten Erniedrigung des deutschen Volkes, sowie der größten Heimsuchung unserer Ruperto-Carola der Bibliotheca palatina entfremdet wird die Manesse'sche Handschrift als ein Geschenk der Begründer des Deutschen Reiches mit der Handschriftensammlung unserer Bibliothek wieder vereinigt. Mit Recht soll deshalb dieses Ereigniß als ein solches von nationaler Bedeutung in die Annalen unserer Universität eingetragen werden. Die Mitglieder der Ruperto-Carola aber wollen das wiedergewonnene Gut, für dessen bleibenden Besitz das Deutsche Reich Gewähr leistet, hoch in Ehren halten, hüten und bewahren. Arnold
Nach seiner Rückkehr nach Heidelberg im Jahr 1888 verließ der Codex Manesse nur noch zwei Mal für mehrere Jahre Heidelberg. Von 1923 bis 1928 befand er sich zur Faksimilierung durch den Leipziger Insel-Verlag zeitweilig in der Universitätsbibliothek Leipzig und in der Preußischen Staatsbibliothek in Berlin. Angesichts der drohenden Kriegsgefahr wurde er am 26. August 1939 ausgelagert kehrte erst am 11. April 1947 wieder nach Heidelberg zurück.
II.9 Schreiben des Prorektors Arnold an die Heidelberger Universität vom 24. April 1888,
Universitätsarchiv Heidelberg, RA 6078, Bll. 52
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