D. Die Zeit des Nationalsozialismus (1933 bis 1945) – Studentenschaft an Kultusministerium
Studentenschaft an Kultusministerium
Der Vorsitzende der Heidelberger Studentenschaft Gustav Adolf Scheel an das badische Kultusministerium. Heidelberg, 7. April 1933.
Zeitgleich mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, welches die Entlassung zahlreicher jüdischer Dozenten zur Folge hatte, stellte der Vorsteher der Heidelberger Studentenschaft, der Medizinstudent Gustav Adolf Scheel, Anträge zur Begrenzung der Immatrikulation jüdischer Kommilitonen „entsprechend der jüdischen Bevölkerungsziffer” sowie zur Ausschließung „Studenten jüdischer Abstammung” von der „Nutznießung sozialer Einrichtungen an der Universität”. Die geforderte Quotierung wurde in dem zwei Wochen später herausgegebenen Gesetz „gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen” verwirklicht. Die Inanspruchnahme sozialer Leistungen wurde von der Mitgliedschaft in der Deutschen Studentenschaft abhängig gemacht, von der jüdische Studenten ausgeschlossen waren.