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Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
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III. „Dies Arbeiten selbst ist etwas so beglückendes“ – das Gesamtwerk

Marie Luise Gotheins erstem Ausflug in den indischen Kulturkreis, der Übersetzung von Rabindranath Tagores „Gitanjali“, war große Aufmerksamkeit beschieden. Im Jahr vor der Veröffentlichung – 1913 – erhielt der bengalische Autor den Literaturnobelpreis. Eine Freundin schenkte Gothein die englische Übersetzung. Im Sommer vor der Preisverkündigung las sie daher eher zufällig darin. Sie begeisterte sich so für den indischen Autor, dass sie gleich eine Übersetzung anfertigte.

Der Verleger der Expressionisten, Kurt Wolff, begriff die Wichtigkeit ihres eingesandten Manuskripts erst, als die Nachricht vom Nobelpreis kam. Dann wurde das Buch jedoch in so großer Eile gedruckt, dass einige Änderungen mit der Autorin nicht mehr besprochen wurden. Diese reagierte mit einer einstweiligen Verfügung und stritt vor Gericht in Leipzig für ihr Autorenrecht. Auch Max Weber schaltete sich in die Verhandlungen ein. Gothein verlor in erster Instanz, in zweiter Instanz endete das Verfahren mit einem Vergleich.

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