II. Gustav Radbruch (1878-1949)
Juristische Lehrbücher
„Glänzender Stilist, alles, was er schrieb, hatte Tiefgang”, so urteilte Radbruchs Kollege Max Gutzwiller über dessen umfangreiches wissenschaftliches und literarisches Werk.
Der enorme Umfang dieses Oeuvres liegt in einer immerhin 20bändigen Gesamtausgabe vor, die zwischen 1987 und 2003 erschienen ist. Größte Verbreitung und Einfluss hatten über Jahrzehnte Radbruchs Lehrbücher zur Rechtswissenschaft:
Die „Einführung in die Rechtswissenschaft” entstand auf der Basis seiner Vorlesungen an der Handelshochschule Mannheim. Sie erschien erstmals im Jahr 1910 und wurde zu einem wichtigen Lehrbuch für Studenten der Rechtswissenschaft. In ihm kontextualisierte Radbruch das Recht philosophisch und soziologisch und legte gleichzeitig juristisches Denken und Handeln dar. Bereits bis 1933 waren 40.000 Exemplare gedruckt. Das letztmals 1969 aufgelegte Werk wurde außerdem ins Russische, Polnische, Spanische und Japanische übersetzt.
Radbruch verstand Recht und Gesetz als Teil der Gesamtkultur und als eine von dieser geschaffenen Instanz. Diese Voraussetzungen liegen auch seinem Hauptwerk „Die Grundzüge der Rechtsphilosophie” zugrunde, das er in nur 12 Wochen während des Sommers 1913 verfasst hatte und das dann 1914 in den Druck ging. Auch diese Arbeit wurde in verschiedene Sprachen übersetzt, 1932 überarbeitet und unter dem Titel „Rechtsphilosophie” publiziert.
Radbruchs positivistisches Rechtsverständnis wird in „Der Mensch im Recht” von 1927 nochmals erweitert, indem er dem Staat als Legislative die oberste Hoheit und auch moralische Legitimation in Rechtsfragen zugesteht.
a) Gustav Radbruch: Einführung in die Rechtswissenschaft,
2. durchgearb. Aufl., Leipzig 1913, B Heidelberg, M I 593(2) (ohne Abbildung)
b) Gustav Radbruch: Grundzüge der Rechtsphilosophie,
Leipzig 1914, UB Heidelberg, M I 41 (ohne Abbildung)
c) Gustav Radbruch: Der Mensch im Recht, Tübingen 1927
UB Heidelberg, M I 327