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Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Universitätsbibliothek

I. Die Anfänge der Heidelberger Universität



Die Gründungsurkunde der Universität Heidelberg

Die sogenannte Gründungsurkunde der Universität Heidelberg ist eines von fünf Privilegien, die Ruprecht I., Pfalzgraf bei Rhein, Kurfürst des Heiligen Römischen Reiches und Herzog in Bayern, am 1. Oktober 1386 ausstellte. In ihr wurde bestimmt, dass die neue Universität nach Pariser Vorbild organisiert werden sollte.

Die anderen vier Urkunden, die sich nicht erhalten haben, sicherten den Universitätsangehörigen den Schutz des Landesherrn und die Pariser Privilegien zu, regelten die Mieten und die Gerichtsbarkeit in Zivilsachen, befreiten die Universitätsangehörigen von Zöllen und Abgaben und enthielten Bestimmungen über den Gerichtsstand der Studenten in Zivilsachen.

Der Text der Pergamenturkunde – geschrieben in einer an Kürzungen reichen gotischen Urkundenschrift – ist heute weitgehend verblasst. Die zweiundzwanzig Zeilen bilden einen geschlossenen Schriftblock. Nur die vergrößerte R-Initiale und ein paar Oberlängen ragen aus der ersten Zeile heraus. Der untere Rand des Pergamentblatts ist nach vorne umgeschlagen.

Von den im Text angekündigten vier Hängesiegeln des Ausstellers Ruprecht I., seines Neffen Ruprecht II., dessen Sohn Ruprecht III. sowie der Stadt Heidelberg sind nur das erste und das dritte erhalten. Das Reitersiegel Ruprechts I. ist bis zur Unkenntlichkeit verformt, das Wappensiegel seines Großneffen wenigstens im Stempelabdruck unversehrt; das vierte, städtische Siegel fehlt. Das heute an zweiter Position hängende Löwensiegel ist nicht das ursprüngliche Siegel Ruprechts II., sondern ein weiteres, frühestens 1395 geprägtes Siegel seines Sohnes. Es wurde irgendwann für das nach 1432 verlorene Reitersiegel Ruprechts II. als Ersatz angebracht.

deutsche Übersetzung des Urkundentexts (pdf)


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