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Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
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I. Die Anfänge der Heidelberger Universität


Der Kurfürst als Schlichtungsinstanz

Kurfürst Philipp der Aufrichtige (1448-1508) entscheidet einen Streit zwischen dem Heidelberger Humanisten und Theologen Jakob Wimpfeling (1450-1528) als Kläger und Johann, dem Abt von St. Symphorian bei Metz als Verwalter der Propstei Georgenberg bei Pfeddersheim, als dem Beklagten.

Ausgelöst wurde die Auseinandersetzung letztlich dadurch, dass 1498 Jakob Wimpfeling als Theologieprofessor mit einem Kanonikat der Heiliggeistkirche ausgestattet wurde, das sich unter anderem aus Abgaben der Benediktinerpropstei Georgenberg bei Pfeddersheim speiste. Bis zum Beginn des Jahres 1500 hatte sich jedoch der zuständige Metzer Abt Johann geweigert, die jährliche Zahlung von 50 Malter Korn zu leisten. Dies führte zu einem Streit zwischen den Genannten, den Kurfürst Philipp in seiner Funktion als Landesherr, dem die Universität („studium nostrum”) letzten Endes unterstand, durch den vorliegenden Schiedsspruch vom 2. März 1500 beendete: Er bestimmte, dass die 50 Malter Getreide jährlich am 11. November vollständig in Worms angeliefert werden müssen; und er verpflichtete den Abt, dafür zu sorgen, dass Wimpfeling für die noch ausstehenden Kornlieferungen der beiden vergangenen Jahre entschädigt werden müsse. Das kurfürstliche Sekretsiegel, das in der Siegelankündigung genannt wird, ist heute verloren.

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