I. Die Anfänge der Heidelberger Universität
Die Siegel der Universität
Der umfangreiche Urkundenlibell vom 1. September 1553 bezeugt eine Schuldverschreibung über 2.451 Gulden. Diese erfolgte für zehn Jahre auf die Einkünfte der Klöster und Gotteshäuser, die der Universität inkorporiert waren. Da die Finanzierung der gesamten Hochschule betroffen war, mussten alle ihre Institutionen eingebunden werden und ihre Zustimmung erteilen. Die für die Hochschule besondere Bedeutung dieses Akts spiegelt sich in der Anbringung der sieben Amtssiegel wider.
Als „executor” wurde Wendelin Sprenger, der Dekan des Heiliggeist-Stifts, eingesetzt. In der Siegelankündigung werden die Siegel in der Reihenfolge genannt, wie sie am Libell angehängt wurden: „besunderm rectorats, auch unser der universitet und vier dechant theologicae iuridicae medicae et artisticae facultatum, und mein Wendalini Sprengers, des dechants zum heiligen geist, decanats anhangenden insigeln”.
Legende der Siegel (pdf)
Urkundenlibell, Pergamentumschlag und Papierblätter, sieben Hängesiegel, teilweise beschädigt
UA Heidelberg, UAH XII,2 Nr. 87